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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08 (https://dejure.org/2009,7996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2009 - L 16 KR 162/08 (https://dejure.org/2009,7996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2009 - L 16 KR 162/08 (https://dejure.org/2009,7996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Versorgung eines Kranken mit dem verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel Medikinet(R) retard (Wirkstoff: Methylphenidat); Anspruch auf Kostenerstattung für die Vergangenheit aufgrund der Ablehnung eines Off-Label-Use des Arzneimittels; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Medikinet® retard (Methylphenidat) - ADHS, Epilepsi aufgrund tuberöser Hirnsklerose

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Dem Kläger stehe dieser Versorgungsanspruch außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs des Arzneimittels Medikinet(R) retard unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98, Sozialrecht (SozR) 4-2500 § 27 Nr. 5) gemachten Vorgaben zu.

    Ein Anspruch auf Versorgung mit dem streitgegenständlichen Arzneimittel lasse sich aber auch nicht auf den o. g. Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 (a. a. O.) stützen.

    Entgegen der Auffassung des SG führt schließlich die verfassungskonforme Auslegung derjenigen Normen des SGB V, die einem verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Arzneimittelbehandlung entgegenstehen, zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BVerfG, Beschl. vom 06.12.2005, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).

    Mit den genannten Krankheits-Kriterien des BVerfG (Beschl. vom 06.12.2005, a. a. O.) wird eine strengere Voraussetzung umschrieben, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des Off-Label-Use formuliert ist; denn hieran knüpfen weitergehende Folgen an.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Diese Bestimmungen ergeben im Kontext mit den allgemeinen Regelungen der §§ 2 Abs. 1 S. 3, 12 Abs. 1 SGB V, dass im Rahmen der GKV Fertigarzneimittel mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der GKV nach § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V umfasst sind, wenn ihnen die gemäß § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (vgl. BSG, Urteilssammlung der Krankenversicherung (USK) 2007-25; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 7; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 m. w. N.).

    Die verfassungskonforme Auslegung setzt u. a. voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. BSG USK 2007-25; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 7).

    Eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung (vgl. BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) stellt das ADHS bei dem Kläger ebenfalls nicht dar.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Es handelt sich vorliegend auch nicht um einen sog. Seltenheitsfall - über 6.000 Erkrankte weltweit begründen keinen Seltenheitsfall einer Krankheit (BSG, Urt. vom 28.2.2008, Az.: B 1 KR 16/07 R) -, bei dem sich eine Krankheit und ihre Behandlung einer systematischen Erforschung entzieht und bei dem eine erweiterte Leistungspflicht der Krankenkassen in Betracht zu ziehen wäre (vgl. dazu BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).

    Dabei reicht der Anspruch auf KE nicht weiter als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte und zukünftig zu beschaffende Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st. Rspr., vgl. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 9).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Dies bedeute, dass auch der entsprechende Behandlungsanspruch einer die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigenden Erkrankung und nicht nur einer lebensbedrohlichen Erkrankung gewährleistet sein müsse (ebenso: SG Hamburg, Urt. vom 07.02.2006, Az.: S 48 KR 1620/03, www.sozialgerichtsbarkeit.de; aA: BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10, BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6, BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8).

    Ähnliches kann für den gegebenenfalls gleich zu stellenden, nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Diese geänderten Richtlinien seien jedoch lediglich aufgrund kartellrechtlicher Einwände nicht in Kraft getreten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).

    Ein solcher sog. Off-Label-Use kommt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 m. w. N.) nur in Betracht, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (siehe BSG USK 2007-25; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, jeweils m. w. N.).

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Weder das deutsche Recht noch das Europarecht sehen eine solche Erweiterung der Rechtswirkungen der nur von nationalen Behörden erteilten Zulassungen ohne ein entsprechendes vom Hersteller eingeleitetes sowie positiv beschiedenes Antragsverfahren vor (vgl. im Einzelnen BSG USK 2007-25; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 1).

    Zu Qualität und Wirksamkeit eines Arzneimittels muss es vielmehr grundsätzlich zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen in dem Sinne geben, dass der Erfolg der Behandlungsmethode in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist (vgl. z. B. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 3).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Ebenso besteht kein Anspruch des Klägers auf KE in Höhe der in der Vergangenheit verauslagten, nunmehr konkret bezifferten und nachgewiesenen Beträge (siehe zur Verpflichtung der Tatsacheninstanzen, auf die insoweit erforderliche Konkretisierung des Antrages und die Ergänzung des Tatsachenvortrags hinzuwirken: §§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); vgl. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 2).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Der Kläger kann KE für die Beschaffung des streitgegenständlichen Arzneimittels nicht beanspruchen, weil die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB V, der einzig in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage (vgl. BSG, Urt. vom 16.12.2008, Az.: B 1 KR 11/08 R, www.juris.de m. w. N.) nicht vorliegen.
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Ebenso besteht kein Anspruch des Klägers auf KE in Höhe der in der Vergangenheit verauslagten, nunmehr konkret bezifferten und nachgewiesenen Beträge (siehe zur Verpflichtung der Tatsacheninstanzen, auf die insoweit erforderliche Konkretisierung des Antrages und die Ergänzung des Tatsachenvortrags hinzuwirken: §§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); vgl. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 2).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
    Ob darüber hinaus der sog. Beschaffungsweg - Kausalität zwischen der zu Unrecht erfolgten ablehnenden Entscheidung der Krankenkasse und der dadurch bedingten Entstehung von Kosten bei dem Versicherten (vgl. BSG, Urt. vom 28.02.2008, Az.: B 1 KR 15/07, www.juris.de) - eingehalten worden ist, kann dahin stehen: Der ablehnende Bescheid der Beklagten wurde erst am 19.07.2007 erteilt, während das erste Privatrezept, das zu Kosten bei dem Kläger führte, bereits im März 2007 ausgestellt wurde.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

  • SG Hamburg, 07.02.2006 - S 48 KR 1620/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 16 B 37/09

    Krankenversicherung

    Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R m.w.N.; Senat, Urteile vom 08.10.2009 - L 16 KR 60/07- und vom 26.03.2009 - L 16 KR 162/08; zuletzt ausführlich Kretschmer, Der Medizinische Sachverständige (MED SACH) 2009, 54), wenn es.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 16 KR 60/07

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Behandlung von Narkolepsie mit dem

    Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht (vgl zB BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R- mwN; Senat, Urteil vom 26.03.2009 -L 16 KR 162/08-; zuletzt ausführlich Kretschmer, Der Medizinische Sachverständige (MED SACH) 2009, 54), wenn es.
  • SG Oldenburg, 07.12.2010 - S 62 KR 303/09
    Der Inhalt des angefochtenen Bescheides ist daher nicht zu beanstanden und die Klage dementsprechend abzuweisen (vgl. BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 26.03.2009 - L 16 KR 162/08 - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.07.2007 - L 9 KR 52/05 - LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.01.2007 - L 5 KR 45/06 - Bayrisches LSG Urteil vom 13.06.2006 - L 5 KR 93/06 - LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.07.2005 - L 5 KR 56/05).
  • SG Hannover, 22.03.2010 - S 19 KR 1112/09
    Wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 26.03.2009, L 16 KR 162/08) festgestellt hat, reicht diese Studie für die positive Beschei-dung - auch zur Überzeugung des Herstellers - jedoch nicht aus.
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